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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Gemeinde Jetzendorf

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Poststr. 1
85305 Jetzendorf

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Poststr. 1
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