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Berufliche Aus- und Fortbildung in Einrichtungen der Bezirke; Durchführung

Das Engagement der bayerischen Bezirke im Bereich berufliche Aus- und Fortbildung ist sehr vielfältig und weist unterschiedliche Schwerpunkte auf. Es erstreckt sich von der beruflichen Erstausbildung von behinderten jungen Menschen bis hin zur Fortbildung von Erwachsenen.

Für Sie zuständig

Bezirk Oberfranken - Sachgebiet 22.1: Eingliederungshilfe

Leistungsdetails

Eine zentrale Bedeutung kommt bei der beruflichen Aus- und Fortbildung folgenden Bezirkseinrichtungen zu:

  • Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte
    Berufsbildungswerke sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von behinderten jungen Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung auf besondere ausbildungsbegleitende Hilfen angewiesen sind. Der Bezirk Mittelfranken und der Bezirk Oberbayern sind Träger der Berufsbildungswerke für Hör- und Sprachgeschädigte in Nürnberg und in München. Auf Grund einer Zweckvereinbarung sind alle sieben bayerischen Bezirke an der Finanzierung beteiligt. Beide Berufsbildungswerke stehen sowohl allen bayerischen hör- und sprachgeschädigten Auszubildenden als auch außerbayerischen Maßnahmeteilnehmern in gleicher Weise offen. Über die Notwendigkeit einer Ausbildung in einem Berufsbildungswerk entscheidet die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit - Berufsberatung für Behinderte, die auch die Kosten übernimmt. Die Berufsbildungswerke in Nürnberg und in München umfassen den Ausbildungsbereich, begleitende Dienste sowie die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören und Sprache.
    Es werden u. a. die Ausbildungsrichtungen Gastgewerbe, Metall, Hauswirtschaft, Holz angeboten.
  • Berufsausbildungswerk
    Das Berufsausbildungswerk ist eine öffentliche Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation Jugendlicher und junger Erwachsener mit Lernbehinderung. In der Regel sind dies Abgänger der Schulen zur individuellen Lernförderung, sofern sie für den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Bildungsmaßnahme besonderer Hilfen bedürfen. Im Berufsausbildungswerk tritt der Bezirk als Ausbilder auf, er schließt also Ausbildungsverträge mit den Schülern ab, unterhält aber keine eigenen Werkstätten, sondern bedient sich der Lehrwerkstätten der Industrie und des Handwerks. Die Kosten der praktischen Ausbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Zudem werden in der Einrichtung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) für Jugendliche, die die Berufswahl- bzw. Ausbildungsreife noch nicht erlangt haben, durchgeführt. Das Berufsausbildungswerk umfasst den Ausbildungsbereich, begleitende Dienste sowie die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen. Es werden u.a. die Ausbildungsrichtungen Gastgewerbe, Metall, Hauswirtschaft und Gartenbau angeboten.
  • Berufsfachschule für Krankenpflege
    Die Bezirke vermitteln in ihren Berufsfachschulen für Krankenpflege in einer dreijährigen Ausbildung alle erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Pflegeberufes. Die gesetzliche Grundlage ist das Krankenpflegegesetz. Die Schulen sind den Bezirkskrankenhäusern angegliedert. Kooperationsverträge mit somatischen Kliniken garantieren eine qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Bereichen der Pflege. Die Absolventen finden nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung ihre beruflichen Aufgaben in Kliniken sowie in allen Bereichen der ambulanten bzw. stationären Betreuung und Pflege. Die bayerischen Bezirke stellen so ein unverzichtbares Angebot für die Krankenpflegeberufe in Bayern zur Verfügung.
    Zugangsvoraussetzungen sind: 
    • Vollendung des 17. Lebensjahres 
    • Gesundheitliche Eignung für den Beruf 
    • Hauptschule (oder gleichwertige Schulbildung) mit mindestens zweijährigem erfolgreichem Besuch einer Pflegevorschule oder 
    • Hauptschule (oder gleichwertige Schulbildung) mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung oder 
    • Hauptschule (oder gleichwertige Schulbildung) mit abgeschlossener Ausbildung als Krankenpflegehelfer/-in oder - Realschulabschluss oder gleichwertige abgeschlossene zehnjährige Schulbildung.
  • Berufsfachschule für Musik
    Der 1. Bayer. Musikplan und die Beschlüsse des Ministerrates fordern für jeden Bezirk in Bayern eine Berufsfachschule für Musik. Ziel dieses Schultyps ist es, in einem zweijährigen Vollzeitunterricht, qualifizierte Leiter in der Laienmusik und Nebenberufliche Kirchenmusiker auszubilden. Die Ausbildungszeit schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem dritten Schuljahr eine pädagogische Qualifikation zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfachs an Sing- und Musikschulen zu erhalten. Gleichzeitig dient die Ausbildung auch der Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung an einer Fachakademie für Musik. Berufsfachschulen für Musik bilden damit die erste Stufe in einem dreigliedrigen musikalischen Berufsbildungssystem (Berufsfachschulen für Musik - Fachakademien für Musik - Hochschulen für Musik). Der Zugang zur Berufsfachschule für Musik setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,50 im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule kann den Absolventen der mittlere Bildungsabschluss verliehen werden. Neben der Fachausbildung wird außerdem das Bildungsziel der Berufsschule erreicht.
  • Landwirtschaftliche Lehranstalten
    Unter dem Begriff Landwirtschaftliche Lehranstalten sind meist verschiedene Einrichtungen aus dem Bereich der Agrarbildung zusammengefasst. So dienen die Landwirtschaftlichen Lehranstalten u. a. zur überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung von Landwirten oder von Interessenten im Garten- und Landschaftsbau. Bei den Landwirtschaftlichen Lehranstalten sind u. a. folgende Einrichtungen angesiedelt:
    • Landwirtschaftliche Lehrbetriebe 
    • Landmaschinenschulen 
    • Berufliche Schulen aus dem Agrarbereich und aus dem Bereich Hauswirtschaft 
    • Beratung und Fortbildungsmaßnahmen für erneuerbare Energien
    • Kurse für Erwachsenenbildung aus dem Landtechnikbereich

Außerschulische Bildung - Jugendbildungsstätten
Jugendbildungsarbeit dient der Auseinandersetzung junger Menschen mit ihrer Lebensumwelt, will Orientierung und Hilfen in der Persönlichkeitsentwicklung geben, Fragen und Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen reflektieren und will Kreativität fördern.

In den Jugendbildungsstätten können sich Jugendliche in Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen informieren und sich mit ihren Fragen und Problemen auseinandersetzen. Schwerpunkt ist dabei die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter sowie die Fortbildung der hauptberuflichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit.

Den Jugendbildungsstätten kommt daher, je nach Funktion und Trägerschaft, zentrale Bedeutung für die außerschulische Bildungsarbeit innerhalb eines Regierungsbezirkes zu. Deshalb unterstützen die Bezirke die Arbeit der Jugendbildungsstätten mit überregionalem Einzugsbereich.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerischer Bezirketag