Logo Bayernportal

Telekolleg; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung

Die Lehrkräfte, die im Rahmen des Telekollegs Unterrichtsstunden erteilen und Prüfungsarbeiten korrigieren, werden von den Regierungen damit beauftragt.

Formulare

Ergänzung: Regierung von Oberfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - gewerblich / Innere Organisation

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Glasenappweg 2
95444 Bayreuth

Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165

95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Leistungsdetails

Das Telekolleg ist ein Angebot des Zweiten Bildungsweges der Kultusministerien in Bayern und Brandenburg gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Das Telekolleg ist eine Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht. Für den Unterricht, der ca. alle zwei Wochen samstagvormittags stattfindet, beauftragt die Regierung die erforderlichen Lehrkräfte.

Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim Telekolleg einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Vordruck "Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken" unter "Formulare" beantragen die Telekolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.

Nach Ablauf eines Trimesters werden die Leistungen mit dem Vordruck "Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs" unter "Formulare" abgerechnet. Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.

Die Leistungen werden von den Regierungen erbracht, wenn die Telekolleglehrkraft die von der Telekolleggruppenleitung bestätigten Aufgaben tatsächlich geleistet hat.

  • ggf. Erklärung des/der Beschäftigten
    (Vordruck siehe unter "Formulare")

Die Telekolleggruppenleitung reicht die erforderlichen Antragsformulare bei der Regierung ein, dort werden sie bearbeitet und nach dem Ende des Trimesters die Vergütungsauszahlung veranlasst.

keine

Rechtzeitig vor Beginn eines Telekollegtrimesters bzw. unmittelbar nach Beendigung des Trimesters für Auszahlungen.

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage, arbeitsgerichtliche Klage
Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus