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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab

Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Hauptstr. 6

92665 Altenstadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 6331-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales