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Studium der Humanmedizin; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen

Für das Studium der Humanmedizin können Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland sowie eines im Ausland betriebenen Humanmedizinstudiums angerechnet werden. Die im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen werden bei Gleichwertigkeit anerkannt.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie

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