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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Stadt Hof

Sachgebiet Umwelt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
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95028 Hof

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