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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Hausanschrift

Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz

Postanschrift

Max-Planck-Platz 5

84508 Burgkirchen a.d.Alz

Telefon

+49 8679 309-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales