Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Egling a.d.Paar

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar

Postanschrift

Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar