Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Stadt Pappenheim

Ref. 1.1 - Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Dienstag bis 17:30 Uhr. Standesamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine außerhalb nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Marktplatz 1
91788 Pappenheim

Postanschrift

Marktplatz 1
91788 Pappenheim