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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Stadt Gefrees

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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