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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatstraßen außerhalb einer Ortschaft

Wenn Sie Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Staatliches Bauamt Freising

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
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und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Am Staudengarten 2a
85354 Freising

Postanschrift

Postfach 1942
85319 Freising