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Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Landratsamt Nürnberger Land

Abt. 7 - Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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7:30 Uhr - 16:00 Uhr
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Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

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91207 Lauf a.d.Pegnitz

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