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Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

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