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Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Schollstraße 1a
63808 Haibach
Postfach 1165
63802 Haibach