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Lawinenwarndienstaufgaben; Organisation und Koordinierung

Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.

Stadt Rosenheim

Leistungen, die für Stadt Rosenheim nicht relevant sind

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

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