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Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg

Zum Auflassen von Fesselballonen mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge und zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 m Länge ist eine Erlaubnis erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

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