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Stiftung; Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte

Stiftungen des öffentlichen Rechts benötigen für einzelne Rechtsgeschäfte eine Genehmigung.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen

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