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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Für Sie zuständig

Landratsamt Donau-Ries - Team 221 - Fahrerlaubnisbehörde

Landratsamt Donau-Ries

Landratsamt Donau-Ries Dienststelle Nördlingen

Landratsamt Donau-Ries

Hausanschrift

Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen

Postanschrift

Bürgermeister-Reiger-Str. 5

86720 Nördlingen

Telefon

+49 906 74-6820

Leistungsdetails

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

 

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

 

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 12.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration