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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Fachbereich 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe

Öffnungszeiten

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Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau

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