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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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84494 Neumarkt-Sankt Veit

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Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit