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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.