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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Velden - Sachgebiet 30 - Bauverwaltung/Beitragswesen

Leistungsdetails

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden

Sollten Sie Interesse an einem Baugrundstück in der Gemeinde haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, sich unverbindlich Vormerken zu lassen.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden

Angabe von persönlichen Daten ist zwingend erforderlich

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden

Die Vormerkung erfolgt zunächst für die Dauer von maximal 36 Monaten. Anschließend erlischt die Vormerkung automatisch

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden

keine

  • Bebauungsplan; Aufstellung
    Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
  • Flächennutzungsplan; Aufstellung
    Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales