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Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 3.5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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