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Ausbildungsverkehr; Beantragung von Ausgleichsleistungen

Nach dem Personenbeförderungsgesetz wird Verkehrsunternehmen, die an Schüler, Studenten und Auszubildende Zeitfahrausweise im öffentlichen Linienverkehr ausgeben, auf Antrag ein Ausgleich gewährt.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

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