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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Gemeinde Rottach-Egern

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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83700 Rottach-Egern

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Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern