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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Gemeinde Rauhenebrach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach

Untersteinbach

Postanschrift

Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach