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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.