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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Gemeinde Niederviehbach

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Schulstr. 1
84183 Niederviehbach

Postanschrift

Schulstr. 1
84183 Niederviehbach