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Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 10
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Postanschrift

Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn