Ausländische Arbeitnehmer; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Beschreibung
Ausländische Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihrer mitgebrachten Qualifikationen feststellen zu lassen (siehe Berufsabschluss; Anerkennung).
www.zukunftsministerium.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php
Weiterführende Links
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
-
Anerkennung in Deutschland - Informationsportal
Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss und wollen, dass dieser in Deutschland anerkannt wird? Mit dem "Anerkennungs-Finder" finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Anerkennungsverfahren.
- Einheitlicher Ansprechpartner bei der Berufsanerkennung
Verwandte Themen
Stand: 28.11.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.