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Psychotherapeut/-in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

  • Approbationsurkunde im Original

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie die Erklärung des Verzichts (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Waren Sie zuletzt in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.

keine

keine
Stand: 28.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention