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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Landratsamt Freyung-Grafenau

Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Grafenauer Str. 44
94078 Freyung

Postanschrift

Postfach 1311
94075 Freyung