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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Aurach

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Im Mooshof 4
91589 Aurach

Postanschrift

Im Mooshof 4
91589 Aurach