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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Postfach 8
85230 Bergkirchen