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Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Formulare

Für Sie zuständig

Finanzamt Garmisch-Partenkirchen

Finanzamt Garmisch-Partenkirchen

Hausanschrift

Dompfaffstr. 5
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1363

82453 Garmisch-Partenkirchen

Telefon

+49 8821 700-0

Leistungsdetails

Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.

Stand: 20.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat