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Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Schloßstr. 3
89407 Dillingen a.d.Donau
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