Logo Bayernportal

Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Für Sie zuständig

Markt Werneck

Markt Werneck

Hausanschrift

Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck

Postanschrift

Postfach 1265

97438 Werneck

Telefon

+49 9722 22-0

Webseite

www.werneck.de

Leistungsdetails

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

Stand: 15.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz