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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Verwaltungsgemeinschaft Seehausen a.Staffelsee

Ordnungsamt, Gewerbeamt, Straßenverkehrsbehörde, Fundamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen!

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Am Graswegerer 1
82418 Seehausen a.Staffelsee

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Am Graswegerer 1
82418 Seehausen a.Staffelsee