Logo Bayernportal

Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Ansprechpartner - Stadt Mindelheim

Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Anzahl: 1