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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim

VG Pfaffenhofen a.d.Roth

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

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89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

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Kirchplatz 6

89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

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+49 7302 9600-0

Rathaus Holzheim

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

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Kirchstraße 14
89291 Holzheim

Postanschrift

Kirchstraße 14

89291 Holzheim

Telefon

+49 7302 6383

Leistungsdetails

Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 18.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration