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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn

Postanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn