Logo Bayernportal

Luftfahrerschein; Beantragung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs

Die Teilnahme am Luftverkehr bedarf einer Erlaubnis und entsprechend eingetragener Berechtigungen. Zu unterscheiden sind Erlaubnisse zum Führen von Motorflugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen, Luftschiffen und Luftsportgeräten.

Ansprechpartner

Anzahl: 3