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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

Hausanschrift

Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm