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Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht

Die Generalstaatsanwaltschaft ist Disziplinarbehörde für alle Beamten im Justiz- und Justizvollzugsdienst sowie für alle Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte des Bezirks.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.

  • Dienstvergehen; Einleitung von Disziplinarverfahren

    Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Voraussetzungen von Dienstvergehen, deren Aufklärung und Ahndung.

Stand: 10.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz