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Überwachungsbedürftige Anlagen; Kontrolle

Kontrolle des Betriebes von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Läger für entzündbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen (Druckbehälter, Dampfkessel u. Rohrleitungen) 

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G24 – Betriebssicherheit

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