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Unterrichtsausfall bei tariflich beschäftigten Lehrkräften; Mitteilung durch die Schule

Fällt aus Gründen, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, der Unterricht an Grund-, Mittel-, Förder- und Beruflichen Schulen (ohne FOS und BOS) aus, so ist das der zuständigen Regierung zu melden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 43 - Schulpersonal

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    Regierung von Oberbayern
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    • Sachgebiet 43 - Schulpersonal

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      Di
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      Die Liste mit allen Ansprechpartnern des Sachgebiets 43 finden Sie hier.

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