Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:
Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau