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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

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94360 Mitterfels

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Burgstr. 1
94360 Mitterfels