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Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 41 Soziale Leistungen und Hilfen, Wohnungswesen

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