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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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Freitag nach Terminvereinbarung

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89356 Haldenwang

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Hauptstr. 28
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